Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

BHygG · Bäderhygienegesetz

§ 7 BHygG

II. ABSCHNITT römisch zwei. ABSCHNITT Bewilligungsbestimmungen, behördliche Kontrolle und Maßnahmen

In forceOfficial text

Durch den Wechsel in der Person des Inhabers einer gemäß §§ 3 bis 5 bewilligten Anlage wird die Wirksamkeit dieser Bewilligung nicht berührt. Der Rechtsnachfolger hat der Bezirksverwaltungsbehörde unverzüglich den Wechsel in der Person des Inhabers bekanntzugeben.