Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

UVP-G 2000 · Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000

§ 29 UVP-G 2000Verschwiegenheitspflichten

5. ABSCHNITT UMWELTRAT

In forceOfficial text

Zum Bezugszeitraum vgl. § 46 Abs. 4

Die Mitglieder des Umweltrates und die nach § 28 Abs. 2 zu den Beratungen zugezogenen Personen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen ausschließlich aus ihrer Tätigkeit im Umweltrat bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet, sofern die Geheimhaltung im öffentlichen Interesse oder im Interesse einer Partei geboten ist.