Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

GTG · Gentechnikgesetz

§ 73 GTGMeldepflichten

IV. ABSCHNITT römisch vier. ABSCHNITT Genetische Analysen und Anwendung von GVO zu therapeutischen Zwecken

In forceOfficial text

Der Leiter einer Einrichtung gemäß § 68 hat der Behörde alle im Hinblick auf die Durchführung von genetischen Analysen des Typs 3 oder 4 wesentlichen Änderungen der sachlichen und personellen Ausstattung der zugelassenen Einrichtung unverzüglich, sowie eine Zusammenfassung über die in dieser Einrichtung durchgeführten genetischen Analysen des Typs 3 oder 4 mittels Formblatt (Anlage 2) jeweils für das abgelaufene Jahr, beginnend mit 1. Februar 2006, zu melden.

Amendment history
  • In Kraft seit 2005-12-01