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Extraktionslösungsmittelverordnung · Extraktionslösungsmittelverordnung

§ 1 Extraktionslösungsmittelverordnung

In forceOfficial text

Diese Verordnung gilt für Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln oder deren Zutaten verwendet werden; für Extraktionslösungsmittel zur Herstellung von Zusatzstoffen, Vitaminen oder sonstigen Nährzusatzstoffen jedoch nur dann, wenn diese ausdrücklich in den Anlagen angeführt sind.

Amendment history
  • In Kraft seit 2011-10-29