Extraktionslösungsmittelverordnung · Extraktionslösungsmittelverordnung
§ 1 Extraktionslösungsmittelverordnung
Diese Verordnung gilt für Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln oder deren Zutaten verwendet werden; für Extraktionslösungsmittel zur Herstellung von Zusatzstoffen, Vitaminen oder sonstigen Nährzusatzstoffen jedoch nur dann, wenn diese ausdrücklich in den Anlagen angeführt sind.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2011-10-29