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Rechte an eingetragenen Schiffen und Sch · Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken

§ 28 Rechte an eingetragenen Schiffen und Sch§ 28 Paragraph 28

II. Besondere Vorschriften für die Zwangsversteigerung von eingetragenen Schiffen römisch zwei. Besondere Vorschriften für die Zwangsversteigerung von eingetragenen Schiffen

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Die Tagsatzung zur Verteilung des Meistbots ist nach Rechtskraft des Zuschlags von Amts wegen anzuberaumen.