Rechte an eingetragenen Schiffen und Sch · Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken
§ 28 Rechte an eingetragenen Schiffen und Sch§ 28 Paragraph 28
II. Besondere Vorschriften für die Zwangsversteigerung von eingetragenen Schiffen römisch zwei. Besondere Vorschriften für die Zwangsversteigerung von eingetragenen Schiffen
Die Tagsatzung zur Verteilung des Meistbots ist nach Rechtskraft des Zuschlags von Amts wegen anzuberaumen.