Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Rechte an eingetragenen Schiffen und Sch · Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken

§ 33 Rechte an eingetragenen Schiffen und Sch§ 33 Paragraph 33

II. Besondere Vorschriften für die Zwangsversteigerung von eingetragenen Schiffen römisch zwei. Besondere Vorschriften für die Zwangsversteigerung von eingetragenen Schiffen

In forceOfficial text

§ 230 der Exekutionsordnung ist mit der Änderung anzuwenden, daß an die Stelle der Bestimmungen des Allgemeinen Grundbuchgesetzes über die Amortisierung alter Hypothekarforderungen die Vorschriften des § 66 des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken treten.