§ 35 Übereinkommen über die Internationale SeArtikel 35
TEIL VIII TEIL römisch acht Rechtsausschuß
Der Rechtsausschuß tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Er wählt alljährlich sein Büro und gibt sich eine Geschäftsordnung.
TEIL VIII TEIL römisch acht Rechtsausschuß
Der Rechtsausschuß tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Er wählt alljährlich sein Büro und gibt sich eine Geschäftsordnung.