Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Abkommen zwischen Österreich und Italien · Abkommen zwischen Österreich und Italien über die Regelung des Grenzüberganges der Eisenbahnen

§ 10 Abkommen zwischen Österreich und ItalienEisenbahnfernmeldeeinrichtungen

ARTIKEL 10

In forceOfficial text

(1) Die ÖBB und die FS sind berechtigt, direkte Verbindungen der beiderseitigen Eisenbahnfernmeldeeinrichtungen herzustellen.

(2) Die Bediensteten der ÖBB und der FS sind berechtigt, Fernmeldeeinrichtungen der anderen Eisenbahn für dienstliche Zwecke unentgeltlich zu benützen.