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Luftverkehrsabkommen (USA) · Luftverkehrsabkommen (USA)

§ 16 Luftverkehrsabkommen (USA)Multilaterale Übereinkommen

Artikel 16

In forceOfficial text

Wenn beide Vertragsparteien nach Inkrafttreten dieses Abkommens Vertragsparteien eines multilateralen Übereinkommens werden, das einen Gegenstand dieses Abkommens betrifft, werden sie sich konsultieren, um zu entscheiden, ob dieses Abkommen zur Berücksichtigung des multilateralen Übereinkommens überarbeitet werden soll.

Amendment history
  • In Kraft seit 1995-08-01