Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Vertrag zwischen Österreich und Niederla · Vertrag zwischen Österreich und Niederlande über die Binnenschiffahrt

§ 6 Vertrag zwischen Österreich und NiederlaArtikel 6

In forceOfficial text

Drittverkehr ist – soweit er nicht durch die einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union erfaßt wird – nur in dem Umfang zulässig, der von den zuständigen Behörden auf Vorschlag des Gemischten Ausschusses vereinbart wird.

Amendment history
  • In Kraft seit 2007-04-01