Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Luftverkehrsabkommen (Russische Föderati · Luftverkehrsabkommen (Russische Föderation)

§ 18 Luftverkehrsabkommen (Russische FöderatiBeilegung von Meinungsverschiedenheiten

Artikel 18

In forceOfficial text

Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Auslegung oder Anwendung des vorliegenden Abkommens oder des Anhangs hiezu werden durch direkte Verhandlungen zwischen den Luftfahrtbehörden der Vertragsparteien beigelegt. Erzielen die genannten Luftfahrtbehörden keine Einigung, wird die Meinungsverschiedenheit auf diplomatischem Wege beigelegt.