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Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung · Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung

§ 8 Kurzparkzonen-ÜberwachungsverordnungParkzeitgeräte

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Parkzeitgeräte sind Geräte, die die Parkgebühr elektronisch von einer nicht personenbezogenen Magnetkarte abbuchen. Auf dem Gerät muß mindestens ersichtlich sein:

1. Datum des Abstellens,

2. Ende der zulässigen Parkzeit und

3. Codenummer der Gemeinde, in der das Gerät verwendet wird.