Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung · Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung
§ 8 Kurzparkzonen-ÜberwachungsverordnungParkzeitgeräte
Parkzeitgeräte sind Geräte, die die Parkgebühr elektronisch von einer nicht personenbezogenen Magnetkarte abbuchen. Auf dem Gerät muß mindestens ersichtlich sein:
1. Datum des Abstellens,
2. Ende der zulässigen Parkzeit und
3. Codenummer der Gemeinde, in der das Gerät verwendet wird.