Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

FSG · Führerscheingesetz

§ 28 FSGAblauf der Entziehungsdauer

5. Abschnitt Entziehung, Einschränkung und Erlöschen der Lenkberechtigung

In forceOfficial text

(1) Der Führerschein ist nach Ablauf der Entziehungsdauer auf Antrag wieder auszufolgen, wenn

1. die Entziehungsdauer nicht länger als 18 Monate war und

2. keine weitere Entziehung der Lenkberechtigung angeordnet wird.

(2) Vor Wiederausfolgung des Führerscheines ist das Lenken von Kraftfahrzeugen unzulässig.

Amendment history
  • In Kraft seit 2002-10-01