§ 1 Aufstellung von Durchschnittssätzen für
Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden (vgl. § 4).
Bei einer Tätigkeit als Handelsvertreter im Sinne des Handelsvertretergesetzes 1993, BGBl. Nr. 88/1993 , können im Rahmen
1. der Gewinnermittlung bestimmte Betriebsausgaben
2. der Entrichtung der Umsatzsteuer bestimmte abziehbare Vorsteuersteuerbeträge
jeweils mit Durchschnittssätzen angesetzt werden.
Refers to
Cited by
- Aufstellung von Durchschnittssätzen für § 2
- Aufstellung von Durchschnittssätzen für § 9
- Aufstellung von Durchschnittssätzen für § 2
- Aufstellung von Durchschnittssätzen für § 3
- Aufstellung von Durchschnittssätzen für § 4
- Aufstellung von Durchschnittssätzen für § 3
- Aufstellung von Durchschnittssätzen für § 2
- Aufstellung von Durchschnittssätzen für § 4
- Aufstellung von Durchschnittssätzen für § 6