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Schiedsgerichtsordnung der Wiener Börse · Schiedsgerichtsordnung der Wiener Börse

§ 31 Schiedsgerichtsordnung der Wiener BörseAnschläge

V. Allgemeine Verfahrensvorschriften römisch fünf. Allgemeine Verfahrensvorschriften

In forceOfficial text

Anschläge, die nach dieser Schiedsgerichtsordnung vorzunehmen sind, haben in den allgemein zugänglichen Eingangsräumlichkeiten des Börseunternehmens zu erfolgen.