Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Apothekerkammergesetz 2001 · Apothekerkammergesetz 2001

§ 77 Apothekerkammergesetz 2001Rechnungsabschluss

6. Abschnitt Finanzen und Kontrolle

In forceOfficial text

Der Rechnungsabschluss ist von der Delegiertenversammlung auf Grund eines vom Kammervorstand vorgelegten Entwurfes zu genehmigen. Mit der Genehmigung ist die Entlastung der übrigen Organe verbunden.

Amendment history
  • In Kraft seit 2010-01-01