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WG 2001 · Wehrgesetz 2001

§ 52 WG 2001Verletzung der Verwahrungspflicht für Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände

4. Hauptstück Strafbestimmungen

In forceOfficial text

Wer dem § 33 oder den auf Grund dieser Bestimmungen erlassenen Verordnungen oder im Einzelfall ergangenen Anordnungen zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 700 € zu bestrafen.

Amendment history
  • In Kraft seit 2002-01-01