Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Gehaltskassengesetz 2002 · Gehaltskassengesetz 2002

§ 64 Gehaltskassengesetz 2002Wohlfahrts- und Unterstützungsfonds

2. Abschnitt Geschäftsführung

In forceOfficial text

Die Eingänge an Mitgliedsbeiträgen gemäß § 8 Abs. 3 Z 1 bis 3 sind dem Wohlfahrts- und Unterstützungsfonds zuzuführen. Aus den Mitteln dieses Fonds sind die in den §§ 40 und 41 angeführten Aufgaben zu bestreiten.