Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

EU-JZG · Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 94 EU-JZGKosten

Erster Unterabschnitt Überwachung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten

In forceOfficial text

Für die durch die Überwachung einer ausländischen Bewährungsmaßnahme oder alternativen Sanktion entstandenen Kosten kann ein Kostenersatz vom Ausstellungsstaat nicht begehrt werden.

Amendment history
  • In Kraft seit 2013-08-01