Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Personenbeförderung-Bergbau-Verordnung · Personenbeförderung-Bergbau-Verordnung

§ 2 Personenbeförderung-Bergbau-VerordnungPersönlicher Anwendungsbereich

1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

In forceOfficial text

(1) Diese Verordnung richtet sich an die Personen, die nach den Bestimmungen des Mineralrohstoffgesetzes für eine Fremdenbefahrung oder für den Betrieb eines gemäß § 107 Abs. 1 MinroG genutzten Heilstollens verantwortlich sind.

(2) § 6 Abs. 2 (Verbot, die Personenbeförderung in einer nicht geeigneten körperlichen oder geistigen Verfassung durchzuführen) richtet sich auch an die Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer.