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Abkommen über den gegenseitigen Schutz v · Abkommen über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen (Deutschland)

§ 2 Abkommen über den gegenseitigen Schutz v

Vergleichbarkeit

In forceOfficial text

Die Vertragsparteien legen fest, dass folgende Geheimhaltungsgrade vergleichbar sind:

Republik Österreich

Bundesrepublik Deutschland

STRENG GEHEIM

STRENG GEHEIM

GEHEIM

GEHEIM

VERTRAULICH

VS-VERTRAULICH

EINGESCHRÄNKT

VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH