Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Abkommen über die wechselseitige Vertret · Abkommen über die wechselseitige Vertretung im Verfahren zur Erteilung von Visa (Ungarn)

§ 4 Abkommen über die wechselseitige Vertret

In forceOfficial text

Artikel 4

In Anwendung des Artikels 1 wendet der vertretende Staat dieselbe Sorgfalt an wie im Verfahren zur Erteilung eigener Visa. Es besteht allerdings keine Haftung einer Vertragspartei für Tätigkeiten, die für die andere Vertragspartei gesetzt wurden.