Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Gegenseitige Vertretung im Verfahren der · Gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung für Santo Domingo (Schweiz)

§ 4 Gegenseitige Vertretung im Verfahren derZusammenarbeit und Ressourcen

Artikel 4

In forceOfficial text

Die zuständige schweizerische Vertretungsbehörde nimmt die Tätigkeiten zur Durchführung des Abkommens selbständig und mit Unterstützung einer/eines durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten gestellten MitarbeiterIn vor.