Gegenseitige Vertretung im Verfahren der · Gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung (Estland) § 5 Gegenseitige Vertretung im Verfahren der Gebühren In forceOfficial text Alle Visumgebühren stehen der Vertretungsbehörde des vertretenden Staates zu. ← Previous · § 4 Contents § 6 · Next →