Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

IVS-G · IVS-Gesetz

§ 19 IVS-GVerkehrstelematikbericht

3. Abschnitt Fortentwicklung intelligenter Verkehrssysteme

In forceOfficial text

(1) Der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur erstattet dem Nationalrat zum 30. Juni jeden Jahres einen Verkehrstelematikbericht.

(2) Der Bericht hat zu enthalten:

1. Statusberichte in nationaler, internationaler und grenzüberschreitender Hinsicht über aktuelle Entwicklungen und Forschungsergebnisse über intelligente Verkehrssysteme;

2. eine Beschreibung neuer einsatzbereiter bzw. in Vorbereitung befindlicher IVS-Dienste;

3. eine Beschreibung aktueller Problemstellungen und Konfliktfelder;

4. eine Übersicht über den IVS-relevanten nationalen und europäischen Rechtsrahmen;

5. eine Beschreibung der Maßnahmen, Projekte und Initiativen, die im vergangenen Jahr in den vorrangigen Bereichen sowie darüber hinaus durchgeführt wurden;

6. eine Aufstellung der daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen;

7. eine Vorschau über jene Maßnahmen und Projekte, die für das Berichtsjahr und für die nächstfolgenden Jahre in Aussicht genommen sind;

8. eine allgemeinverständliche Zusammenfassung.

(3) Der Verkehrstelematikbericht ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur zu veröffentlichen.