Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Zusammenarbeit bei der Bekämpfung grenzü · Zusammenarbeit bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit (Deutschland)

§ 2 Zusammenarbeit bei der Bekämpfung grenzüRäumlicher Geltungsbereich des Vertrags

Artikel 2

In forceOfficial text

Der Vertrag gilt für das gesamte Hoheitsgebiet der Republik Österreich.

Der Vertrag gilt für das gesamte Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.