Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Grenzüberschreitende Beförderung von Per · Grenzüberschreitende Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen und linienmäßigen Verkehr auf der Straße (Kosovo)

§ 15 Grenzüberschreitende Beförderung von PerEinhaltung nationaler Rechtsvorschriften

Artikel 15

In forceOfficial text

Der Unternehmer ist verpflichtet, beim Betrieb des grenzüberschreitenden Personenverkehrs alle einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften des Heimatstaates und des jeweils durchfahrenen Staates zu beachten.