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COTIF · Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF), Anhang G (ATMF)

§ 10b COTIFRegeln für Bewertungen und Verfahren

Artikel 10b

In forceOfficial text

Der Fachausschuss für technische Fragen ist zuständig für die Annahme verbindlicher Bestimmungen für die Bewertungen und Verfahrensregeln für die technische Zulassung. Die Bestimmungen für die Bewertungen sind in der entsprechenden ETV enthalten.

Amendment history
  • In Kraft seit 2019-03-01