COTIF · Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF), Anhang G (ATMF)
§ 10b COTIFRegeln für Bewertungen und Verfahren
Artikel 10b
Der Fachausschuss für technische Fragen ist zuständig für die Annahme verbindlicher Bestimmungen für die Bewertungen und Verfahrensregeln für die technische Zulassung. Die Bestimmungen für die Bewertungen sind in der entsprechenden ETV enthalten.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2019-03-01