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COTIF · Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF), Anhang B (CIM)

§ 2 COTIFÖffentlich-rechtliche Vorschriften

Artikel 2

In forceOfficial text

Beförderungen, auf die diese Einheitlichen Rechtsvorschriften Anwendung finden, unterliegen im Übrigen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter sowie den Vorschriften des Zollrechtes und des Tierschutzrechtes.