Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Entsendung und Finanzierung von Personal · Entsendung und Finanzierung von Personal an das „Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre“ (KAIPTC)

§ 4 Entsendung und Finanzierung von Personal

Artikel 4

In forceOfficial text

Wurde gemäß Art. 16 Abs. 1 bis 1.12.2023 verlängert (vgl. BGBl. III Nr. 105/2021 ).

1. Im Rahmen dieser Vereinbarung wird die Entsendende Partei zu den Aktivitäten des KAIPTC beitragen, indem sie militärisches und ziviles Personal abstellt und finanziert, um Ausbildungsaktivitäten am KAIPTC in bestimmten von den Autorisierten Institutionen vereinbarten Funktionen zu unterstützen.

2. Mit Zustimmung der Autorisierten Institutionen können weitere Beiträge zur Unterstützung der Aktivitäten des KAIPTC erfolgen.