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Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zu · Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU, Mitgliedstaaten – Mongolei

§ 24 Rahmenabkommen über Partnerschaft und ZuTransparenz

ARTIKEL 24

In forceOfficial text

Die Vertragsparteien erkennen die Bedeutung der Transparenz und der Rechtsstaatsgarantie bei der Anwendung ihrer handelsbezogenen Gesetze und Vorschriften an und bekräftigen zu diesem Zweck ihre in Artikel X des GATT 1994 und Artikel III des GATS festgelegten Verpflichtungen.