Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

QVV · Querverkaufsverordnung

§ 7 QVVVergütungsgrundsätze und Vergütungspraktiken für das Vertriebspersonal insbesondere zur Vermeidung von Interessenkonflikten Vergütungsgrundsätze und Vergütungspraktiken für das Vertriebspersonal, insbesondere zur Vermeidung von Interessenkonflikten

3. Abschnitt Vorgaben zum Vertriebspersonal

In forceOfficial text

Vergütungsgrundsätze und Vergütungspraktiken gemäß Art. 27 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie, ABl. L Nr. 87 vom 31.03.2017 S. 1, haben auch im Rahmen von Querverkäufen ein verantwortungsvolles Verhalten des Rechtsträgers im Geschäftsverkehr, eine faire Behandlung der Kunden und die Vermeidung von Interessenkonflikten zu gewährleisten.