Errichtung des Landesgerichtes Eisenstad · Errichtung des Landesgerichtes Eisenstadt
§ 9 Errichtung des Landesgerichtes Eisenstad
Beim Landesgericht Eisenstadt sind bis zur Bildung des Personalsenates die in dessen Wirkungskreis fallenden Aufgaben von einem Senate zu besorgen, der aus den drei rangältesten, bei den Gerichten in Eisenstadt verwendeten Richtern besteht.