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Patent-ÜG. 1950 · Patentschutz-Überleitungsgesetz 1950

§ 28 Patent-ÜG. 1950

V. Verfahrensbestimmungen. römisch fünf. Verfahrensbestimmungen.

In forceOfficial text

(1) Sind alle Verfahren zu einer Patentregister-Einlage rechtskräftig abgeschlossen, so kommen den Eintragungen in der vorläufigen Patentregister-Einlage die Wirkungen einer Eintragung in das Patentregister zu.

(2) Die rechtskräftige Beendigung des Eintragungsverfahrens ist in der Patentregister-Einlage anzumerken.