Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

KonsG · Konsulargesetz

§ 25 KonsGRückkehrausweis

Dritter Teil Konsularischer Schutz von nicht vertretenen Unionsbürgern in Drittstaaten

In forceOfficial text

Für nicht vertretene Unionsbürger kann der konsularische Schutz bei Bedarf auch die Ausstellung eines Rückkehrausweises (§ 96 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. I Nr. 100/2005 ) umfassen.