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Betonbauspezialist/Betonbauspezialistin- · Betonbauspezialist/Betonbauspezialistin-Ausbildungsordnung

§ 14 Betonbauspezialist/Betonbauspezialistin-Evaluierung

Praktische Prüfung

In forceOfficial text

Die Zweckmäßigkeit der Ausbildung im Lehrberuf Betonbauspezialist/Betonbauspezialistin ist mit wissenschaftlicher Begleitung zu evaluieren. Der Bundes-Berufsausbildungsbeirat hat bis zum 31. Dezember 2025 ein Gutachten (Befund, Motivenbericht und Schlussfolgerungen) über die Überführung in die Regelausbildung an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu erstatten.

Amendment history
  • In Kraft seit 2020-10-01