§ 14 Betonbauspezialist/Betonbauspezialistin-Evaluierung
Praktische Prüfung
Die Zweckmäßigkeit der Ausbildung im Lehrberuf Betonbauspezialist/Betonbauspezialistin ist mit wissenschaftlicher Begleitung zu evaluieren. Der Bundes-Berufsausbildungsbeirat hat bis zum 31. Dezember 2025 ein Gutachten (Befund, Motivenbericht und Schlussfolgerungen) über die Überführung in die Regelausbildung an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu erstatten.
История изменений
- In Kraft seit 2020-10-01