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Gütesiegel für reglementierte Gewerbe, d · Gütesiegel für reglementierte Gewerbe, die keine Handwerke sind

§ 1 Gütesiegel für reglementierte Gewerbe, dGütesiegel

In forceOfficial text

Das Gütesiegel gemäß § 22 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, in der Fassung BGBl. I Nr. 94/2017 , entspricht den in der Anlage abgebildeten Mustern. Bei der Verwendung sind die vorgegebenen Relationen einzuhalten. Die Farbgebung hat grundsätzlich dem Muster zu entsprechen. Die in Rot dargestellten Teile des Musters dürfen auch in Schwarz wiedergegeben werden.

Amendment history
  • In Kraft seit 2023-05-23