§ 1 Gütesiegel für reglementierte Gewerbe, dGütesiegel
Das Gütesiegel gemäß § 22 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, in der Fassung BGBl. I Nr. 94/2017 , entspricht den in der Anlage abgebildeten Mustern. Bei der Verwendung sind die vorgegebenen Relationen einzuhalten. Die Farbgebung hat grundsätzlich dem Muster zu entsprechen. Die in Rot dargestellten Teile des Musters dürfen auch in Schwarz wiedergegeben werden.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2023-05-23
Verwijst naar
- Gütesiegel für reglementierte Gewerbe, d Art. 22