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Frauenförderungsplan BMNT 2019 · Frauenförderungsplan BMNT 2019

§ 9 Frauenförderungsplan BMNT 2019Evaluierung

2. Abschnitt Personelle Maßnahmen

In forceOfficial text

(1) Eine schriftliche Evaluierung über die Umsetzung und Wirkung der Frauenförderungsmaßnahmen ist vom Dienstgeber der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen bis spätestens 1. August jeden Jahres, beginnend mit 1. August 2020, zu übermitteln. Dabei ist auf die in § 18 angeführten Punkte einzugehen.

(2) Bei Nichterreichung der verbindlichen Vorgaben sind der Evaluierung eine schriftliche Begründung sowie konkrete Angaben zur Erreichung der Vorgaben anzufügen. Dieser Bericht wird durch den Dienstgeber im Intranet sowie auf der Homepage des Ressorts veröffentlicht.