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ZR-DBV · Zentrale Rufnummern-Datenbank Verordnung

§ 14 ZR-DBVEinführungsphase

4. Abschnitt Schlussbestimmungen

In forceOfficial text

Zu Testzwecken iSv. § 4 und zur Durchführung der Initialbefüllung kann die RTR-GmbH von den Datenbanknutzern die Übermittlung von Daten einfordern. Diese Datenanforderung einschließlich des zu verwendenden Formats und des konkreten Zeitpunktes der Datenlieferung hat per Bescheid zu erfolgen.