ZR-DBV · Zentrale Rufnummern-Datenbank Verordnung
§ 14 ZR-DBVEinführungsphase
4. Abschnitt Schlussbestimmungen
Zu Testzwecken iSv. § 4 und zur Durchführung der Initialbefüllung kann die RTR-GmbH von den Datenbanknutzern die Übermittlung von Daten einfordern. Diese Datenanforderung einschließlich des zu verwendenden Formats und des konkreten Zeitpunktes der Datenlieferung hat per Bescheid zu erfolgen.