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LAG · Landarbeitsgesetz 2021

§ 41 LAGRecht auf Information während der Elternkarenz

Abschnitt 5 Elternkarenz und Elternteilzeit

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Während einer Karenz hat die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über wichtige Betriebsgeschehnisse, die deren Interessen berühren, insbesondere Insolvenz, betriebliche Umstrukturierungen und Weiterbildungsmaßnahmen zu informieren.