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LAG · Landarbeitsgesetz 2021

§ 41 LAGRecht auf Information während der Elternkarenz

Abschnitt 5 Elternkarenz und Elternteilzeit

En vigueurTexte officiel

Während einer Karenz hat die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über wichtige Betriebsgeschehnisse, die deren Interessen berühren, insbesondere Insolvenz, betriebliche Umstrukturierungen und Weiterbildungsmaßnahmen zu informieren.