Rechtsstellung der Truppen (Senegal) · Rechtsstellung der Truppen (Senegal)
§ 0 Rechtsstellung der Truppen (Senegal)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Senegal über die Rechtsstellung der Truppen
StF: BGBl. III Nr. 76/2021
Die Österreichische Bundesregierung einerseits
und
die Regierung der Republik Senegal andererseits,
im Folgenden „die Parteien“ genannt,
in dem Bestreben, Fragen bezüglich der Rechtsstellung des zivilen und militärischen Personals des österreichischen Verteidigungsministeriums, welches sich zu Übungs- und Ausbildungszwecken auf senegalesischem Hoheitsgebiet befindet, durch das vorliegende Abkommen zu regeln;
sind wie folgt übereingekommen:
Die Mitteilungen gemäß Art. XI des Abkommens wurden am 27. Jänner 2020 bzw. 7. April 2021 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. XI mit 1. Juni 2021 in Kraft.