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BilDokV 2021 · Bildungsdokumentationsverordnung 2021

§ 0 BilDokV 2021

In forceOfficial text

zum Bezugszeitraum vgl. § 29 Abs. 4

Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zur Durchführung des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020 (Bildungsdokumentationsverordnung 2021 – BilDokV 2021)

StF: BGBl. II Nr. 268/2021

BGBl. II Nr. 401/2021

BGBl. II Nr. 324/2022

BGBl. II Nr. 262/2023

BGBl. II Nr. 26/2026

BGBl. II Nr. 210/2026

Auf Grund

1. des § 7 Abs. 3 und 4, § 16 Abs. 4 und § 18 Abs. 2 und 3 des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020, BGBl. I Nr. 20/2021 , sowie

2. der §§ 4 Abs. 4 und 8 Abs. 1 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2018 ,

wird – hinsichtlich der in § 2 Z 1 lit. a, c und e BilDokG 2020 genannten Bildungseinrichtungen vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, hinsichtlich der in § 2 Z 1 lit. b, d und f BilDokG 2020 genannten Bildungseinrichtungen von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus sowie hinsichtlich des 4. Abschnittes im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler – verordnet:

Inhaltsverzeichnis

Paragraf

Gegenstand

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Geltungsbereich

§ 2.

Personenbezogene Bezeichnungen

§ 3.

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt

Datenverarbeitungen hinsichtlich der Schülerinnen und Schüler

1. Unterabschnitt

Gesamtevidenz

§ 4.

Erhebungsstichtage der Schulleiterin oder des Schulleiters

§ 5.

Datenübermittlung und Berichtstermine der Schulleiterin oder des Schulleiters

§ 6.

Erhebungsstichtage der Bildungsdirektorin oder des Bildungsdirektors

§ 7.

Datenübermittlung und Berichtstermine der Bildungsdirektorin oder des Bildungsdirektors

2. Unterabschnitt

Feststellung der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht

§ 8.

Erhebungsstichtag

§ 9.

Datenübermittlung und Berichtstermine

3. Unterabschnitt

Datenverbund

§ 10.

Datenübermittlungen aus dem Zentralen Melderegister und dem Zentralen Personenstandsregister und Berichtstermine

§ 10a.

Datenübermittlungen, Berichtstermine und Abfrageberechtigungen zum Zweck der Durchführung der Beendigung des Besuchs einer Schule und Aufnahme an einer anderen Schule

§ 10b.

Datenverarbeitung und Datenübermittlungen zum Zweck der schulorganisatorischen Planung der Sommerschule

§ 11.

Technische Verfahren

4. Unterabschnitt

Abschließende Prüfungen, Externistenprüfungen, die einer abschließenden Prüfung entsprechen, sowie Berufsreifeprüfungen

§ 12.

Datenübermittlung und Berichtstermine bei standardisierten Prüfungsgebieten

§ 13.

Datenübermittlung und Berichtstermine der Ergebnisse aller Prüfungsgebiete

§ 14.

Daten- und Berichtsübermittlung sowie Berichtstermine der Bundesanstalt „Statistik Österreich“

5. Unterabschnitt

Urkundenarchiv

§ 14a.

Hinterlegung und Überprüfung amtssignierter Urkunden

3. Abschnitt

Datenverarbeitungen hinsichtlich des Aufwands der Bildungseinrichtungen

§ 15.

Erhebungsstichtage und Berichtstermine

§ 16.

Datenübermittlung

4. Abschnitt

Datenverarbeitungen hinsichtlich des Bildungscontrollings

1. Unterabschnitt

Kompetenzerhebungen

§ 17.

Datenübermittlungen durch die Schulleiterinnen und Schulleiter

§ 18.

Verfahrensabläufe

§ 19.

Abfrageberechtigungen hinsichtlich der Basis- und Zyklusmodule

§ 19a.

Abfrageberechtigungen hinsichtlich des Fokusmoduls, der ergänzenden Module und der produktiven Fertigkeiten der Zyklusmodule

§ 20.

Datenübermittlungen durch die Leiterin oder den Leiter des IQS

2. Unterabschnitt

Sozioökonomische Faktoren

§ 21.

Erhebungsstichtage

§ 22.

Datenübermittlung und Berichtstermine

3. Unterabschnitt

Bildungs- und Erwerbskarrieren von Schülerinnen und Schülern

§ 23.

Erhebungsstichtage

§ 24.

Datenübermittlung und Berichtstermine

5. Abschnitt

Bundesstatistik zum Bildungswesen

1. Unterabschnitt

Daten der Schülerinnen und Schüler für Zwecke der Bundesstatistik zum Bildungswesen

§ 25.

Erhebungsstichtage, Datenübermittlung und Berichtstermine

2. Unterabschnitt

Personal-, Betriebs- und Erhaltungsaufwand für Zwecke der Bundesstatistik

§ 26.

Erhebungsstichtage, Datenübermittlung und Berichtstermine

6. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 27.

Verweisungen

§ 28.

Übergangsbestimmung

§ 29.

Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Anlage 1

(zu § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 und § 25)

Anlage 2

(zu § 8 und § 9)

Anlage 3

(zu § 10a)

Anlage 4

(zu § 12 Abs. 1 und 2, § 13 Abs. 1 und § 14 Abs. 1)

Anlage 5

(zu § 26 Abs. 3)

Anlage 6

(zu § 17 Abs. 1, § 18 Abs. 2, § 19 Abs. 1, § 19a Abs. 1 und § 20 Abs. 1)

Anlage 7

(zu § 22)

Anlage 8

(zu § 24)

Amendment history
  • In Kraft seit 2026-02-19